Wochenbettbetreuung

Das Wochenbett ist eine Phase des gemeinsamen Ankommens und Zurechtfindens. Mutter und Kind sollen sich in dieser ersten Zeit von den Anstrengungen der Geburt erholen.

Der ideale Aufenthaltsort ist die “Familienhöhle“, in der man sich geborgen fühlen soll und am besten noch rundum umsorgt, versorgt und bemuttert werden. Die Mutter findet Zeit zum Ausruhen, Regenerieren, Entspannen und Zeit sich auf den neuen Lebensabschnitt einzustellen. Durch eine gute Begleitung in dieser sehr herausfordernden Lebensphase können Belastungen, Stress und Überforderungen vermieden werden. Die Unterstützung durch mich als Mütterpflegerin kann der Mutter, dem Kind und der Familie einen stabilen und gesunden Start ins Leben ermöglichen. Als Mütterpflegerin und Wochenbettbetreuerin komme ich zu dir nach Hause und unterstütze dich genau dort, wo du es brauchst. 

Meine Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Säuglingspflege
  • Unterstützung bei der körperlichen Versorgung der Mutter
  • Hilfe bei den Anweisungen der betreuenden Hebamme
  • Unterstützung beim Anlegen und Stillen
  • Babymassage
  • Anleitung von Rückbildungsübungen im Wochenbett
  • Unterstützung beim Umgang mit dem Neugeborenen
  • Entspannungsmassage
  • Einkaufen und kochen stillfreundlicher Mahlzeiten
  • Emotionaler Beistand bei Fragen und Unsicherheiten
  • Ermöglichen von Ruhezeiten

Mein persönliches Angebot:

Als Mütterpflegerin unterstütze ich dich in der Zeit nach der Geburt, damit du gestärkt in die neue Rolle als Mutter hineinwachsen kannst. Dabei gehe ich auf deine persönlichen Bedürfnisse ein. Die Wochenbettbetreuung umfasst:

  • Ein Kennenlerngespräch, bei dem alle Wünsche und Vorstellungen im Wochenbett besprochen werden (in Hamburg)
  • Nach Entlassung aus dem Krankenhaus komme ich je nach Bedarf und Absprache einmalig für zwei oder mehrerer Stunden zu dir oder mehrmals die Woche über einen längeren Zeitraum
  • Preis: 38,- Euro / Stunde

Das Angebot kann natürlich individuell erweitert werden.

Wichtige Hinweise:

Eine Mütterpflegerin hat keine medizinische Verantwortung und darf keine medizinische oder therapeutische Betreuung übernehmen. Sie ersetzt nicht die Hebamme, ergänzt sie aber sinnvoll.


Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

Die Leistungen einer Mütterpflegerin können ganz oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Hierfür wird ein Antrag auf „Haushaltshilfe“ gestellt. Zusätzlich benötigt die Krankenkasse eine ärztliche Verschreibung des Arztes (Gynäkologe oder Hausarzt) oder der Hebamme, welche den gewünschten Stundenumfang ausweist.


Gesetzliche Grundlage bilden folgende Paragraphen des Sozialgesetzbuches:

§24 SGBV (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) zuzahlungsfrei:

§38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) zuzahlungspflichtig:

Beide Paragraphen setzen voraus, dass es keine in dem Haushalt lebende Person gibt, die den Haushalt weiterführen kann (Achtung: Urlaub oder Elternzeit des Partners!).


Kostenbeteiligungen für privat Versicherte sind abhängig von den jeweiligen Konditionen.

Beim Ausfüllen des Antrags bin ich gerne behilflich. Der Antrag sollte schon während der Schwangerschaft bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wird der Antrag abgelehnt oder von der Krankenkasse nicht voll übernommen, muss die Differenz privat getragen werden.

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